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   BFH, 26.02.2020 - VIII B 56/19   

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https://dejure.org/2020,21766
BFH, 26.02.2020 - VIII B 56/19 (https://dejure.org/2020,21766)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2020 - VIII B 56/19 (https://dejure.org/2020,21766)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - VIII B 56/19 (https://dejure.org/2020,21766)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, AO § 122 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Sachaufklärungspflicht des FG; Versendung von Steuerbescheiden durch ein Rechenzentrum

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 122 Abs 2 Nr 1 AO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Sachaufklärungspflicht des FG; Versendung von Steuerbescheiden durch ein Rechenzentrum

  • IWW

    § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 96 Abs. 1 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung im finanzgerichtlichen Verfahren hinsichtlich des Zeitpunkts der maschinell-elektronischen Versendung von Steuerbescheiden

  • rewis.io

    Sachaufklärungspflicht des FG; Versendung von Steuerbescheiden durch ein Rechenzentrum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 ; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung im finanzgerichtlichen Verfahren hinsichtlich des Zeitpunkts der maschinell-elektronischen Versendung von Steuerbescheiden

  • datenbank.nwb.de

    Sachaufklärungspflicht des FG; Versendung von Steuerbescheiden durch ein Rechenzentrum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.05.2007 - V B 169/06

    Steuerbescheid; Zugang; Zugangsfiktion

    Auszug aus BFH, 26.02.2020 - VIII B 56/19
    Denn eine gesetzliche Pflicht des FA, den Tag der Aufgabe zur Post gesondert aufzuzeichnen, besteht --insbesondere bei Absendung durch ein Rechenzentrum-- nicht (BFH-Beschluss vom 16.05.2007 - V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454).

    c) Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht aus der vom FG unter Verweis auf die Kommentierung von Seer in Bezug genommenen BFH-Rechtsprechung (vgl. Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 122 AO Rz 50, unter Berufung u.a. auf BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1454).

    Denn in dem der Entscheidung in BFH/NV 2007, 1454 zugrundeliegenden Fall hatte das FG sachverhaltsbezogene Ermittlungen dazu angestellt, wie die Postversendung durch das Rechenzentrum im konkreten Fall gestaltet war, und war auf dieser Grundlage zu dem Ergebnis gelangt, dass das durchgeführte Verfahren die Gewähr für die Übereinstimmung von maschinellem Bescheiddatum und tatsächlichem Aufgabetag biete (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1454, Rz 11).

  • BFH, 22.05.2006 - X B 190/05

    Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 26.02.2020 - VIII B 56/19
    NV: Das FG verstößt gegen seine Sachaufklärungspflicht, wenn es keine Ermittlungen zu einem tatsächlichen Geschehen anstellt, auf das es unter Zugrundelegung seiner Rechtsauffassung ankommt, wenn sich solche Ermittlungen aufdrängen (vgl. BFH-Beschluss vom 22.05.2006 - X B 190/05, BFH/NV 2006, 1681).

    Jedenfalls musste sich dem FG auf der Grundlage dieser Auffassung aufdrängen, dass es im Rahmen seiner Sachaufklärungspflicht gehalten war, Ermittlungen dazu anzustellen, wie im Einzelnen der Ablauf der Postversendung durch das Rechenzentrum gestaltet und in welcher Weise sichergestellt war, dass Bescheide zu dem im Bescheid angegebenen Zeitpunkt auch tatsächlich zur Post aufgegeben wurden (BFH-Beschluss vom 22.05.2006 - X B 190/05, BFH/NV 2006, 1681).

  • BFH, 22.05.2002 - VIII R 53/00

    Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

    Auszug aus BFH, 26.02.2020 - VIII B 56/19
    a) Das FG ist in rechtlicher Hinsicht davon ausgegangen, dass die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nur dann eingreift, wenn feststeht, wann die mit einfachem Brief übersandten Steuerbescheide tatsächlich zur Post aufgegeben worden sind (vgl. Senatsurteil vom 22.05.2002 - VIII R 53/00, BFH/NV 2002, 1417).
  • BFH, 20.08.1992 - VI B 99/91

    Anforderungen an die Substantiierung der Behauptung ein Schriftstück nicht

    Auszug aus BFH, 26.02.2020 - VIII B 56/19
    Bestreitet ein Steuerpflichtiger nicht den Zugang des Schriftstücks überhaupt, sondern macht er geltend, es nicht innerhalb der Drei-Tages-Frist erhalten zu haben, dann sind, sofern der Tag der Aufgabe zur Post feststeht, der Sachverhalt unter Berücksichtigung des substantiierten Vorbringens des Steuerpflichtigen über den Zugang des Schriftstücks aufzuklären und die festgestellten oder unstreitigen Umstände im Wege der freien Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO gegeneinander abzuwägen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20.08.1992 - VI B 99/91, BFH/NV 1993, 75).
  • FG Hamburg, 13.04.2023 - 5 K 92/22

    Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei Versendung von Steuerbescheiden im

    b) Höchstrichterlich geklärt ist, dass die Drei-Tages-Bekanntgabefiktion nur dann eingreift, wenn feststeht, wann der mit einfachem Brief übersandte Verwaltungsakt tatsächlich zur Post aufgegeben worden ist (BFH, Beschluss vom 26. Februar 2020, VIII B 56/19, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2020, 1074, m.w.N.), wobei es nicht etwa auf das Bescheiddatum ankommt (BFH, Urteil vom 22. Mai 2002, VIII R 53/00, BFH/NV 2002, 1417).

    In diesem Zusammenhang ist das Finanzgericht im Rahmen seiner Sachaufklärungspflicht regelmäßig gehalten, Ermittlungen dazu anzustellen, wie im Einzelnen der Ablauf der Postversendung durch das Rechenzentrum gestaltet und in welcher Weise sichergestellt war, dass Bescheide zu dem im Bescheid angegebenen Zeitpunkt auch tatsächlich zur Post aufgegeben wurden (BFH, Beschluss vom 22. Mai 2006, X B 190/05, BFH/NV 2006, 1681; Beschluss vom 26. Februar 2020, VIII B 56/19, BFH/NV 2020, 1074).

    Ob darüber hinausgehend bei maschinell-elektronischer Versendung von Steuerbescheiden im Wege eines Anscheinsbeweises vom Datum des Bescheids auf den Tag der Aufgabe zur Post geschlossen werden kann, ist bislang höchstrichterlich nicht entschieden (für einen solchen Anscheinsbeweis: Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, 168. Lfg. 11/2021, Rz. 50 zu § 122 AO; FG Düsseldorf, Urteil vom 2. August 2006, 5 K 2791/05 U, juris; ausdrücklich offenlassend: BFH, Beschluss vom 26. Februar 2020, VIII B 56/19, BFH/NV 2020, 1074).

    In diesem Zusammenhang ist, sofern der Tag der Aufgabe zur Post feststeht, der Sachverhalt unter Berücksichtigung des substantiierten Vorbringens des Steuerpflichtigen über den Zugang des Schriftstücks aufzuklären und die festgestellten oder unstreitigen Umstände im Wege der freien Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO gegeneinander abzuwägen (BFH, Beschluss vom 20. August 1992, VI B 99/91, BFH/NV 1993, 75; Beschluss vom 26. Februar 2020, VIII B 56/19, BFH/NV 2020, 1074).

  • BFH, 26.02.2021 - X B 108/20

    Postaufgabe und Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts

    bb) Geklärt ist ebenso, dass die Drei-Tages-Bekanntgabefiktion nur dann eingreift, wenn feststeht, wann der mit einfachem Brief übersandte Verwaltungsakt tatsächlich zur Post aufgegeben worden ist (u.a. BFH-Beschluss vom 26.02.2020 - VIII B 56/19, BFH/NV 2020, 1074, Rz 8, m.w.N.; Klein/Ratschow, AO, 15. Aufl., § 122 Rz 58).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.09.2022 - 3 K 1621/20

    Die Steuerbefreiung nach Art. X Abs. 1 Satz 2 NATOTrStat knüpft nicht an die

    Die Drei-Tages-Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO greift nur dann ein, wenn feststeht, wann der mit einfachem Brief übersandte Verwaltungsakt tatsächlich zur Post aufgegeben worden ist (u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Februar 2020 VIII B 56/19, BFH/NV 2020, 1074 ).
  • BFH, 17.11.2020 - V B 57/19
    Es ist im Rahmen seiner Sachaufklärungspflicht vielmehr gehalten, Ermittlungen dazu anzustellen, wie im Einzelnen der Ablauf der Postversendung durch das Rechenzentrum gestaltet und in welcher Weise sichergestellt ist, dass Bescheide zu dem im Bescheid angegebenen Zeitpunkt auch tatsächlich zur Post aufgegeben werden ( BFH-Beschluss vom 26.02.2020 - VIII B 56/19 , BFH/NV 2020, 1074, m.w.N. zur Rechtsprechung des BFH).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.04.2023 - 16 K 16130/22

    Einnahmeerhöhungen und Ausgabenkürzungen im Gefolge einer Betriebsprüfung

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Drei-Tages-Bekanntgabefiktion nur dann eingreift, wenn feststeht, wann der mit einfachem Brief übersandte Verwaltungsakt tatsächlich zur Post aufgegeben worden ist (statt vieler: BFH, Beschluss vom 26.02.2020 VIII B 56/19, BFH/NV 2020, 1074 , Juris Rn. 8 m. w. N.; Ratschow in Klein, AO , 16. Aufl. 2022, § 122 Rn. 58 m. w. N.).
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